GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

Immer wenn der Mensch etwas Neues probiert, sich ausdenkt oder entwickelt, schafft er sogenanntes geistiges Eigentum. Das geistige Eigentum kann in Österreich, Europa oder weltweit geschützt werden.

Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Sie bilden neben dem Urheberrecht eine der beiden Kategorien des geistigen Eigentums. Damit der Schutz des jeweiligen Rechtes überhaupt greifen kann, muss das geistige Eigentum beim zuständigen Patentamt registriert und eingetragen werden. Inhaberinnen/Inhaber von gewerblichen Schutzrechten können durch Berlintango anderen erlauben, diese ganz oder teilweise zu benutzen.

Erst durch die Registrierung als solches beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) kann die geistige Schöpfung verlässlich abgesichert werden.